Batteriegesetz (BattG)
Das Batteriegesetz (BattG) verpflichtet jeden, der Batterien und Akkus — auch als Bestandteil eines Geräts — gewerblich erstmals in Deutschland in Verkehr bringt, sich vor dem Verkauf im BattG-Melderegister bei der stiftung ear zu registrieren und Altbatterien unentgeltlich zurückzunehmen. Es setzt EU-Vorgaben zur Batterie-Rücknahme in deutsches Recht um und läuft strukturell parallel zum Elektrogesetz.
Stand: September 2026
Für wen gilt das Batteriegesetz?
Betroffen ist jeder, der Batterien oder Akkumulatoren gewerblich erstmals auf dem deutschen Markt in Verkehr bringt — als eigenständiges Produkt oder als fester Bestandteil eines Geräts:
- Hersteller von Batterien, Akkus oder batteriebetriebenen Geräten
- Importeure, die Batterien oder Geräte mit eingebauten Batterien aus Nicht-EU-Ländern einführen
- Online-Händler mit Private-Label-Ware, die Batterien oder batteriebetriebene Geräte unter eigener Marke verkaufen
- Marktplatz-Händler, sobald sie eine der obigen Rollen einnehmen
Wer ausschließlich bereits in Deutschland in Verkehr gebrachte Ware von registrierten Herstellern weiterverkauft, ist selbst nicht registrierungspflichtig — sobald aber direkt aus dem Ausland importiert oder unter eigener Marke verkauft wird, entsteht die Pflicht. Erfasst sind alle Batteriearten: Gerätebatterien (etwa AA-Zellen, Knopfzellen, Akkupacks), Fahrzeugbatterien und Industriebatterien, wobei für Online-Händler in der Praxis vor allem Gerätebatterien relevant sind.
Registrierung im Melderegister bei stiftung ear
Wie beim Elektrogesetz ist die stiftung ear (elektro-altgeräte register) die zuständige Stelle für die Registrierung — seit einer Reform des BattG liegt die Zuständigkeit für Batterien bei derselben Stelle wie für Elektrogeräte, was die Verwaltung für Händler mit beiden Warengruppen erleichtert. Der Ablauf grob:
| Schritt | Inhalt |
|---|---|
| Batterieart zuordnen | Gerätebatterie, Fahrzeugbatterie oder Industriebatterie |
| Registrierung beantragen | Antrag bei stiftung ear vor Beginn des Verkaufs |
| Registrierungsnummer erhalten | Pflichtangabe auf Rechnungen und in Marktplatz-Listings |
| Mengenmeldung | regelmäßige Meldung der in Verkehr gebrachten Batteriemengen |
Wie beim ElektroG gilt: Der Verkauf darf erst beginnen, wenn die Registrierung tatsächlich erteilt wurde — ein gestellter Antrag allein reicht nicht aus. Wer mehrere Batteriearten vertreibt, etwa Gerätebatterien und zusätzlich Akkupacks für eigene Geräte, sollte frühzeitig prüfen, ob dafür getrennte Anmeldungen nötig sind, statt das erst beim ersten Marktplatz-Onboarding zu bemerken.
Rücknahmepflicht: keine Flächenschwelle wie beim ElektroG
Ein wesentlicher Unterschied zum Elektrogesetz: Während die Rücknahmepflicht für Elektro-Altgeräte an eine Mindest-Verkaufs- beziehungsweise Lager- und Versandfläche geknüpft ist, kennt das BattG eine solche Schwelle nicht. Jeder gewerbliche Vertreiber von Batterien ist grundsätzlich verpflichtet, Altbatterien am Ort der Abgabe unentgeltlich zurückzunehmen — unabhängig davon, ob es sich um einen kleinen Nebenerwerbs-Shop oder einen großen Multichannel-Händler handelt. Diese Rücknahmepflicht besteht dabei unabhängig von einem Neukauf: Kunden können Altbatterien grundsätzlich auch ohne den Kauf einer Ersatzbatterie zurückgeben.
Für den stationären Handel bedeutet das meist einen Sammelbehälter an der Kasse. Reine Online-Händler ohne Ladengeschäft müssen die Rücknahme auf anderem Weg ermöglichen — üblich sind der Hinweis auf öffentlich zugängliche Sammelstellen in Kundennähe oder eine eigens organisierte Rücksendemöglichkeit. In der Praxis lösen viele Händler das über eine Kooperation mit einem gemeinsamen Rücknahmesystem für Batterien, statt eigene Rücknahmelogistik aufzubauen.
Kennzeichnungspflicht: durchgestrichene Mülltonne
Jede Batterie und jeder Akku, der nach dem BattG in Verkehr gebracht wird, muss mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf Rädern gekennzeichnet sein — demselben Symbol, das auch bei Elektrogeräten nach dem ElektroG vorgeschrieben ist. Es zeigt an, dass die Batterie am Lebensende nicht über den Hausmüll entsorgt werden darf, sondern getrennt erfasst werden muss. Überschreitet eine Batterie bestimmte Grenzwerte für Schwermetalle, müssen zusätzlich die chemischen Symbole Cd (Cadmium), Pb (Blei) oder Hg (Quecksilber) unterhalb des Mülltonnen-Symbols angebracht werden.
Für Private-Label- oder Importware gilt auch hier: Die Kennzeichnung muss bereits ab Werk vorhanden sein, ein Händler kann sie nicht nachträglich ergänzen. Wer Ware direkt aus Drittländern bezieht, sollte die korrekte Kennzeichnung deshalb schon bei der Lieferantenauswahl und im Wareneingang prüfen.
Was passiert nach der Registrierung?
Mit der einmaligen Anmeldung im Melderegister ist es nicht getan — daran schließen sich laufende Pflichten an, ähnlich wie beim ElektroG:
- Regelmäßige Mengenmeldung — Die tatsächlich in Verkehr gebrachten Batteriemengen werden fortlaufend an die stiftung ear gemeldet, getrennt nach Batterieart.
- Aktualisierung bei neuen Marken oder Batteriearten — Wird eine zusätzliche Marke eingeführt oder eine neue Batterieart ins Sortiment aufgenommen, muss das Register entsprechend nachgezogen werden, bevor damit verkauft wird.
- Nachweis gegenüber der Marktüberwachung — Registrierungsnummer und Mengenmeldungen müssen auf Verlangen vorgelegt werden können; wer sie nur „irgendwo“ abgelegt hat, verliert im Prüfungsfall wertvolle Zeit.
Wer diese laufenden Pflichten von Anfang an in die Artikel-Stammdaten und einen festen Melderhythmus integriert, erspart sich später mühsame Nacharbeit über mehrere Jahre hinweg.
Batteriegesetz und Marktplätze: die Prüfpflicht
Wie bei der WEEE-Nummer haben Amazon, eBay, Kaufland und andere große Marktplätze eigene Eingabefelder für die BattG-Registrierungsnummer eingeführt. Angebote ohne gültige Nummer werden ausgeblendet oder gesperrt, teils bereits beim Anlegen des Listings. Wer Multichannel über eazyAuction verkauft, sollte die Registrierungsnummer zentral in der Warenwirtschaft hinterlegen und an alle Kanäle durchreichen — sonst drohen Sperren auf einzelnen Plattformen, während andere Kanäle unauffällig weiterlaufen.
Verbaute Batterien: BattG trifft auch Gerätehersteller
Ein häufig übersehener Punkt: Die Pflichten des BattG entstehen nicht erst, wenn Batterien als eigenständiges Produkt verkauft werden. Auch wer Geräte mit fest eingebauten oder lose beiliegenden Batterien vertreibt — von der Fernbedienung über batteriebetriebenes Spielzeug bis zum Akku-Werkzeug —, bringt damit Batterien im Sinne des BattG in Verkehr und muss registriert sein. Für Händler mit breitem Elektro- und Elektroniksortiment bedeutet das häufig, sowohl die ElektroG- als auch die BattG-Registrierung parallel zu benötigen, weil ein und dasselbe Produkt beide Stoffströme berührt.
Typische Fehler aus der Praxis
- Batterien als „Zubehör“ nicht mitgedacht — auch beiliegende Knopfzellen oder Akkupacks lösen die volle Registrierungspflicht aus.
- Rücknahmepflicht fälschlich mit der ElektroG-Flächenschwelle verwechselt — beim BattG gilt sie unabhängig von der Unternehmensgröße.
- Registrierung nur für eine Batterieart, obwohl mehrere Arten (z. B. Geräte- und Industriebatterien) im Sortiment stecken.
- Kennzeichnung fehlt bei Direktimporten, weil sie ab Werk nicht angebracht wurde und nachträglich übersehen wird.
- BattG-Nummer nicht im Marktplatz-Listing hinterlegt, obwohl formal vorhanden — führt trotzdem zur Sperrung des Angebots.
Rechtssicher umsetzen
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall — insbesondere die korrekte Zuordnung der Batterieart und die Frage, ob eine eigene Rücknahmelogistik nötig ist, sollten im Zweifel geprüft werden. Ergänzend zur BattG-Registrierung sind für Non-Food-Produkte oft auch GPSR und Verpackungsgesetz/LUCID relevant. Eine breitere Einordnung liefert unser Guide Online-Shop rechtssicher betreiben. Wir unterstützen als E-Commerce-Agentur bei der technischen Abbildung solcher Compliance-Daten im Shop — Kontakt aufnehmen.
Häufige Fragen zu Batteriegesetz (BattG)
Gilt die Registrierungspflicht auch für Akkus, die fest in einem Gerät verbaut sind?›
Ja. Auch Batterien und Akkus, die fest in Elektrogeräten, Werkzeugen oder Spielzeug verbaut sind, unterliegen dem BattG. Wer solche Geräte in Verkehr bringt, muss in aller Regel parallel im ElektroG- und im BattG-Melderegister angemeldet sein — beide Register verfolgen unterschiedliche Stoffströme.
Muss ich als kleiner Online-Shop Altbatterien wirklich zurücknehmen?›
Ja. Anders als beim ElektroG kennt das BattG keine Mindest-Flächenschwelle: Wer Batterien gewerblich verkauft, muss Altbatterien grundsätzlich unentgeltlich zurücknehmen, unabhängig von Unternehmensgröße oder Verkaufsfläche.
Wie funktioniert die Rücknahme bei einem reinen Online-Shop ohne Ladengeschäft?›
Da kein physischer Verkaufsort existiert, wird die Rücknahmepflicht in der Praxis meist über eine Rücksendemöglichkeit an den Händler oder den Hinweis auf öffentliche Sammelstellen in der Nähe des Kunden erfüllt — häufig über eine Kooperation mit einem gemeinsamen Rücknahmesystem.
Was bedeutet die durchgestrichene Mülltonne auf einer Batterie?›
Sie zeigt an, dass die Batterie nicht über den Hausmüll entsorgt werden darf, sondern getrennt erfasst und dem Recycling zugeführt werden muss. Werden bestimmte Schadstoffgrenzwerte überschritten, kommen zusätzlich die chemischen Symbole für Cadmium (Cd), Blei (Pb) oder Quecksilber (Hg) hinzu.
Prüfen Marktplätze auch die BattG-Registrierung?›
Ja. Wie bei der WEEE-Nummer verlangen Amazon, eBay und andere Marktplätze inzwischen auch beim Verkauf von Batterien und batteriebetriebenen Produkten die Angabe einer gültigen Registrierungsnummer und blenden Angebote ohne diese Angabe aus oder sperren sie.
Löst schon eine beigelegte Knopfzelle als Zubehör die BattG-Pflichten aus?›
Ja. Auch lose mitgelieferte Batterien, etwa in einer Fernbedienung oder einem batteriebetriebenen Spielzeug, zählen als Inverkehrbringen im Sinne des BattG — es kommt nicht darauf an, ob Batterien das Hauptprodukt oder nur Zubehör sind.
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