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Recht & Compliance

Elektrogesetz (ElektroG/WEEE)

Das Elektrogesetz (ElektroG) setzt die europäische WEEE-Richtlinie (Waste Electrical and Electronic Equipment) in deutsches Recht um und verpflichtet jeden, der Elektro- und Elektronikgeräte in Deutschland erstmals in Verkehr bringt, sich vor dem Verkauf bei der stiftung ear zu registrieren und eine WEEE-Registrierungsnummer zu führen.

Stand: August 2026

Für wen gilt das ElektroG?

Betroffen ist, wer Elektro- und Elektronikgeräte gewerblich erstmals auf dem deutschen Markt in Verkehr bringt — das umfasst:

  • Hersteller in Deutschland
  • Importeure, die Ware aus Nicht-EU-Ländern (z. B. China) direkt einführen
  • Online-Händler mit Private-Label-Ware, die unter eigener Marke verkaufen
  • Marktplatz-Händler, sobald sie eine der obigen Rollen einnehmen

Wer ausschließlich bereits in Deutschland in Verkehr gebrachte Ware von registrierten Herstellern weiterverkauft, ist selbst nicht registrierungspflichtig — sobald aber direkt importiert oder unter eigener Marke verkauft wird, entsteht die Pflicht.

Das Gesetz setzt die EU-weite WEEE-Richtlinie in deutsches Recht um und verfolgt das Prinzip der erweiterten Herstellerverantwortung: Wer Geräte in Verkehr bringt, trägt auch die Verantwortung — organisatorisch und finanziell — für deren spätere getrennte Erfassung und Verwertung. Erfasst sind praktisch alle Geräte, die mit Strom oder elektromagnetischen Feldern funktionieren oder solche erzeugen, von Haushaltskleingeräten über Leuchtmittel bis zu Werkzeugen und Spielzeug mit Elektronikkomponenten.

Registrierung bei der stiftung ear

Die stiftung ear (elektro-altgeräte register) ist die zuständige Stelle für die WEEE-Registrierung in Deutschland und führt das öffentliche Herstellerregister. Der Ablauf grob:

SchrittInhalt
Geräteart zuordnenKategorie nach ElektroG (z. B. Haushaltsgeräte, IT, Beleuchtung)
Registrierung beantragenAntrag bei stiftung ear inkl. Insolvenzsicherung
WEEE-Nummer erhaltenPflichtangabe auf Rechnungen und in Marktplatz-Listings
Mengenmeldungregelmäßige Meldung der in Verkehr gebrachten Mengen

Die Registrierung ist geräteartspezifisch — wer mehrere Kategorien verkauft (z. B. Haushaltskleingeräte und Beleuchtung), muss für jede Kategorie separat registriert sein. Zur Registrierung gehört außerdem zwingend die Angabe aller Marken, unter denen die Geräte vertrieben werden: Die WEEE-Nummer ist an Hersteller und Geräteart gekoppelt, nicht automatisch an jede neue Marke, die später hinzukommt. Wird ein Produkt unter einer zusätzlichen Marke verkauft, die bei der stiftung ear noch nicht hinterlegt ist, muss diese Marke vor Verkaufsbeginn nachträglich angemeldet werden.

Für Geräte, die an private Haushalte gehen, verlangt das ElektroG zudem eine sogenannte Garantie — meist eine Versicherung oder Bankbürgschaft —, die sicherstellt, dass die spätere Rücknahme und Entsorgung auch dann finanziert bleibt, wenn der Hersteller zwischenzeitlich insolvent wird oder vom Markt verschwindet. Ohne nachgewiesene Garantie erteilt die stiftung ear keine Registrierung. Erst nach erfolgreicher Registrierung darf mit dem Verkauf begonnen werden — anders als bei manchen anderen Compliance-Pflichten reicht ein gestellter Antrag allein nicht aus, der Verkauf vor Erteilung der WEEE-Nummer ist unzulässig. Die Bearbeitung nimmt in der Praxis einige Zeit in Anspruch, was bei der Planung eines Produktlaunches entsprechend vorausschauend eingeplant werden sollte.

Kennzeichnungspflicht: die durchgestrichene Mülltonne

Jedes Elektro- oder Elektronikgerät, das nach dem ElektroG in Verkehr gebracht wird, muss mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf Rädern gekennzeichnet sein. Es zeigt Endnutzern, dass das Gerät am Lebensende nicht über den Hausmüll entsorgt werden darf, sondern einer getrennten Erfassung zugeführt werden muss. Das Symbol gehört grundsätzlich dauerhaft und gut sichtbar auf das Gerät selbst; ist das aufgrund von Größe oder Beschaffenheit des Produkts nicht möglich, muss es zumindest auf der Verpackung, in der Gebrauchsanweisung oder auf dem Garantieschein erscheinen. Zusätzlich müssen Geräte so gekennzeichnet sein, dass sich Hersteller und Marke zurückverfolgen lassen — eine Anforderung, die bei Private-Label-Ware besondere Sorgfalt verlangt, weil die eigene Marke auf dem Produkt die Verantwortung dafür begründet.

Für Online-Händler mit Private-Label- oder Importware bedeutet das in der Praxis: Die Kennzeichnung muss bereits ab Werk auf dem Produkt vorhanden sein, sie lässt sich nicht nachträglich vom Händler ergänzen. Wer Ware direkt aus Drittländern bezieht, sollte die Kennzeichnung deshalb schon bei der Lieferantenauswahl beziehungsweise Wareneingangskontrolle prüfen — fehlt sie, betrifft das in der Regel die gesamte Lieferung, nicht nur einzelne Stücke. Die Kennzeichnungspflicht steht dabei unabhängig neben der WEEE-Registrierung: Auch ein bei der stiftung ear korrekt registrierter Hersteller kann bei fehlender Kennzeichnung der Ware beanstandet werden.

Rücknahmepflichten

Das ElektroG verpflichtet Vertreiber ab einer bestimmten Größe, Altgeräte unentgeltlich von Endnutzern zurückzunehmen — unabhängig davon, wo das Altgerät ursprünglich gekauft wurde. Maßgeblich ist die Verkaufsfläche für Elektrogeräte im stationären Handel beziehungsweise die vergleichbare Lager- und Versandfläche im Online-Handel:

KriteriumRücknahmepflicht
Verkaufs- bzw. Lager-/Versandfläche ab 400 m² für ElektrogeräteJa, unabhängig vom Vertriebsweg
Kleingeräte (Kantenlänge unter 25 cm)Rücknahme ohne Neukauf (0:1) bei den zur Rücknahme verpflichteten großen Vertreibern
Großgeräte (Kantenlänge ab 25 cm)Rücknahme nur beim Kauf eines gleichartigen Neugeräts (1:1)
Vertreiber unterhalb der FlächenschwelleKeine gesetzliche Rücknahmepflicht, freiwillige Rücknahme möglich

Für reine Online-Händler zählt statt der Ladenfläche die Fläche von Lager- und Versandflächen, die dem Vertrieb von Elektrogeräten dienen. Wird die Flächenschwelle überschritten, muss die Rücknahme technisch und organisatorisch angeboten werden — in der Praxis meist über eine kostenlose Rücksendemöglichkeit per Paketdienst oder den Hinweis auf teilnehmende kommunale Sammelstellen. Kleingeräte müssen dabei unabhängig von einem Neukauf zurückgenommen werden, solange keine offensichtliche Missbrauchsabsicht erkennbar ist, etwa das Abliefern großer Mengen fremder Altgeräte.

Bezug zu GPSR und Marktplätzen

Die WEEE-Nummer ist inzwischen ein fester Bestandteil der Compliance-Angaben, die Marktplätze wie Amazon parallel zu den GPSR-Pflichtangaben beim Elektro-Listing abfragen. Fehlt sie, wird das Angebot blockiert oder entfernt — unabhängig davon, ob GPSR-Angaben vollständig sind. Wer Elektrogeräte zusätzlich verpackt versendet — praktisch immer der Fall —, braucht parallel zur WEEE-Nummer auch eine LUCID-Registrierung nach Verpackungsgesetz. Beide Register verfolgen unterschiedliche Stoffströme (Elektroschrott versus Verpackungsabfall), werden von Marktplätzen aber oft im selben Onboarding-Schritt abgefragt.

Typische Fehler aus der Praxis

  1. Direktimport ohne eigene WEEE-Registrierung — der Glaube, die Registrierung des chinesischen Lieferanten reiche aus, ist ein häufiger und teurer Irrtum.
  2. Private-Label-Ware ohne Registrierung — sobald eine eigene Marke draufsteht, gilt man rechtlich als Hersteller.
  3. Fehlende Mengenmeldungen nach erfolgter Registrierung — die Pflicht endet nicht mit der Anmeldung.
  4. WEEE-Nummer nicht im Marktplatz-Listing hinterlegt, obwohl formal vorhanden — führt trotzdem zur Sperrung.
  5. Rücknahmepflicht ignoriert, weil Online-Händler die Flächenschwelle fälschlich nur auf stationäre Läden beziehen — große Lager- und Versandflächen zählen genauso mit.

Rechtssicher umsetzen

Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall — insbesondere die korrekte Geräteart-Zuordnung sollte im Zweifel geprüft werden. Ergänzend zur WEEE-Registrierung sind oft auch Verpackungsgesetz/LUCID und GPSR relevant. Eine breitere Einordnung liefert unser Guide Online-Shop rechtssicher betreiben. Wir unterstützen als E-Commerce-Agentur bei der technischen Abbildung solcher Compliance-Daten im Shop — Kontakt aufnehmen.

Häufige Fragen zu Elektrogesetz (ElektroG/WEEE)

Wer genau muss sich bei der stiftung ear registrieren?

Jeder Hersteller im Sinne des ElektroG — das schließt Importeure ein, die Geräte aus Nicht-EU-Ländern erstmals nach Deutschland einführen, sowie Händler, die Geräte unter eigener Marke verkaufen (Private Label).

Reicht die WEEE-Registrierung eines Lieferanten aus dem EU-Ausland aus?

Nein. Die Registrierung bei der stiftung ear ist marktbezogen: Wer in Deutschland erstmals in Verkehr bringt, braucht eine eigene deutsche WEEE-Nummer — eine Registrierung in einem anderen EU-Land deckt den deutschen Markt nicht ab.

Was passiert ohne WEEE-Nummer beim Verkauf über Marktplätze?

Amazon, eBay und andere Marktplätze verlangen inzwischen die Angabe einer gültigen WEEE-Registrierungsnummer beim Listing von Elektrogeräten und sperren Angebote ohne diese Angabe.

Welche Rücknahmepflichten habe ich als Online-Händler?

Größere Online-Händler (ab einer bestimmten Lager- und Versandfläche) müssen Altgeräte unentgeltlich zurücknehmen — beim Neukauf eines gleichartigen Geräts unabhängig vom Versand, bei kleinen Geräten teils auch ohne Neukauf.

Was bedeutet die durchgestrichene Mülltonne auf einem Elektrogerät?

Das Symbol zeigt an, dass das Gerät am Ende seiner Lebensdauer nicht über den Hausmüll entsorgt werden darf, sondern getrennt erfasst und dem Recycling zugeführt werden muss. Es muss grundsätzlich dauerhaft auf dem Gerät angebracht sein, ersatzweise auf Verpackung, Gebrauchsanweisung oder Garantieschein.

Ab welcher Verkaufsfläche muss ich Altgeräte zurücknehmen?

Maßgeblich ist eine Verkaufs- beziehungsweise Lager- und Versandfläche von mindestens 400 Quadratmetern für Elektrogeräte. Kleinere Händler unterliegen keiner gesetzlichen Rücknahmepflicht, können sie aber freiwillig anbieten.

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