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Recht12 Min. Lesezeit

E-Commerce Pflichtangaben: Technische Checkliste 2026

Eine technische Orientierung für Shop-Betreiber in Deutschland — ohne Anspruch auf rechtliche Vollständigkeit.

Disclaimer

Dies ist keine Rechtsberatung und ersetzt keine Prüfung des konkreten Geschäftsmodells. Stand der redaktionellen Aktualisierung: 20. August 2026. Lassen Sie Rechtstexte und Einwilligungsprozesse fachlich prüfen.

Rechts-Checkliste

AnforderungGesetzRisikoPriorität
Impressum fachlich geprüftDDG §5Fehlende PflichtangabenKritisch
Datenschutzerklärung aktuellDSGVO Art. 13Unvollständige InformationKritisch
AGB und Rechtstexte geprüftBGBUnwirksame KlauselnWichtig
WiderrufsbelehrungBGB §355Fehlerhafte VerbraucherinformationKritisch
Consent nach TDDDG geprüftTDDDG §25Unwirksame EinwilligungKritisch
Preisangaben korrektPAngVAbmahnungWichtig
Grundpreise bei MengenwarePAngVAbmahnungWichtig
Lieferzeiten angegebenBGBAbmahnungWichtig
Newsletteranmeldung DOIUWGAbmahnung pro MailKritisch
Aktualisierung zur EU-Streitbeilegung: Die frühere EU-ODR-Plattform wurde eingestellt und die zugrunde liegende Verordnung zum 20. Juli 2025 aufgehoben. Alte Pflichtangaben oder Links zur OS-Plattform sollten deshalb nicht ungeprüft übernommen werden.

Impressum (DDG §5)

Das Impressum muss enthalten:

  • Vollständiger Name / Firma mit Rechtsform
  • Ladungsfähige Anschrift (kein Postfach)
  • Vertretungsberechtigte Person(en)
  • E-Mail-Adresse
  • Telefonnummer (umstritten, aber empfohlen)
  • Handelsregister + Registernummer (falls eingetragen)
  • Umsatzsteuer-ID (falls vorhanden)

Platzierung:

Mit max. 2 Klicks erreichbar. Typisch: Footer-Link „Impressum“. Nicht verstecken!

Consent und Speicherzugriffe (TDDDG §25)

Die frühere Bezeichnung TTDSG wurde 2024 in TDDDG geändert. Für nicht notwendige Speicherzugriffe ist grundsätzlich eine wirksame Einwilligung zu prüfen.

  • Opt-In Pflicht für alle nicht-essentiellen Cookies
  • Gleichwertige Buttons — „Alle akzeptieren“ und „Ablehnen“ müssen gleich prominent sein
  • Keine Dark Patterns — kein verstecktes Ablehnen
  • Protokollierung — Einwilligungen nachweisbar speichern

Empfohlene Lösungen

  • Usercentrics: Consent-Management-Plattform für verschiedene Shop-Systeme
  • Consentmanager: Consent-Management mit konfigurierbaren Kategorien
  • Borlabs Cookie: WordPress-spezifische Lösung
  • Shop-System-Lösung: Funktionsumfang und rechtliche Eignung individuell prüfen

Widerrufsrecht (BGB §355)

Verbraucher haben 14 Tage Widerrufsrecht ab Warenerhalt. Sie müssen:

  • Widerrufsbelehrung vor Vertragsschluss bereitstellen
  • Muster-Widerrufsformular zur Verfügung stellen
  • Bei Fehler: Widerrufsrecht verlängert sich auf 12 Monate + 14 Tage

Ausnahmen (kein Widerrufsrecht):

  • • Individuell angefertigte Waren
  • • Verderbliche Waren
  • • Versiegelte Hygieneartikel (geöffnet)
  • • Digitale Inhalte (nach Zustimmung zum sofortigen Download)

Newsletter (DOI-Pflicht)

Für Newsletter-Versand benötigen Sie Double-Opt-In:

  1. Nutzer gibt E-Mail ein
  2. System sendet Bestätigungsmail
  3. Nutzer klickt Bestätigungslink
  4. Erst dann: Newsletter-Versand erlaubt

Protokollieren Sie: IP-Adresse, Zeitstempel, genauen Einwilligungstext. Bei Abmahnung müssen Sie das nachweisen können.

Preisangaben & Grundpreis (PAngV)

Die Preisangabenverordnung (PAngV) regelt, wie Preise im Online-Shop dargestellt werden müssen. Häufige Abmahnfallen:

  • Endpreise anzeigen: Immer der Gesamtpreis inkl. Mehrwertsteuer, keine Nettopreise für Verbraucher
  • Versandkosten-Hinweis: Der Zusatz „zzgl. Versandkosten“ muss direkt beim Preis stehen, nicht erst im Warenkorb
  • Grundpreis bei Mengenware: Bei Produkten nach Gewicht, Volumen oder Länge (z. B. Lebensmittel, Kosmetik, Stoffe) ist der Preis pro Kilogramm, Liter oder Meter zusätzlich zum Verkaufspreis anzugeben
  • Streichpreise korrekt kennzeichnen: Seit der Omnibus-Richtlinie muss bei Rabatten der niedrigste Preis der letzten 30 Tage als Referenz angegeben werden — nicht der zuletzt aktive Preis

Praxis-Tipp:

Gerade bei der Migration von JTL-Wawi oder Shopware zu neuen Systemen (z. B. auf JTL-Shop oder Shopify) gehen Grundpreis-Angaben schnell verloren, wenn die Feldzuordnung nicht sauber übernommen wird. Ein Test-Import mit Stichproben vor dem Go-Live spart hier Ärger.

AGB: Pflicht oder sinnvoll?

Anders als oft angenommen, sind AGB im B2C-Bereich rechtlich nicht zwingend vorgeschrieben — die gesetzlichen Regelungen des BGB gelten auch ohne AGB. Trotzdem sind sie in der Praxis fast immer sinnvoll:

  • Klarheit für Kunden: Zahlungsarten, Eigentumsvorbehalt, Gewährleistung transparent geregelt
  • Haftungsbegrenzung im gesetzlich zulässigen Rahmen
  • Pflicht im B2B-Geschäft: Hier sind eigene Konditionen (Zahlungsziele, Gerichtsstand) ohne AGB kaum durchsetzbar

Wichtig: Unwirksame Klauseln (z. B. überzogene Haftungsausschlüsse) sind ein häufiger Abmahngrund. Vorformulierte, regelmäßig aktualisierte AGB-Generatoren von Fachanwälten sind hier meist sicherer als selbst geschriebene Texte.

Häufige Fragen

Welche Folgen kann eine fehlerhafte Pflichtangabe haben?

Die Folgen hängen von Verstoß, Geschäftsmodell und Einzelfall ab. Möglich sind unter anderem Beanstandungen, Abmahnungen oder behördliche Maßnahmen. Lassen Sie eine konkrete Risikoeinschätzung rechtlich prüfen.

Reicht ein einmal erstelltes Impressum für immer?

Nein. Ändern sich Firmendaten, Rechtsform, Vertretungsberechtigte oder Kontaktwege, muss das Impressum sofort aktualisiert werden. Auch Gesetzesänderungen (wie der Wechsel von TMG zu DDG) erfordern gelegentlich Anpassungen.

Brauche ich für jeden Vertriebskanal (Amazon, eBay, Shop) eigene Rechtstexte?

Ja — jeder Marktplatz hat eigene Vorgaben und Einbindungsstellen für Impressum, Widerrufsbelehrung und Datenschutz. Rechtstexte-Services bieten meist zentrale Verwaltung mit automatischer Verteilung an mehrere Kanäle.

Was passiert, wenn ich eine Abmahnung ignoriere?

Das ist riskant. Ohne Reaktion kann die Gegenseite eine einstweilige Verfügung beantragen, die weitere Kosten verursacht. Auch bei vermeintlich unberechtigten Abmahnungen sollte man rechtlichen Rat einholen, statt sie zu ignorieren.

Gilt die Widerrufsfrist auch bei digitalen Produkten und Downloads?

Bei digitalen Inhalten erlischt das Widerrufsrecht, sobald der Kunde dem sofortigen Download ausdrücklich zugestimmt und seine Kenntnis vom Verlust des Widerrufsrechts bestätigt hat. Ohne diese explizite Bestätigung im Checkout gilt die reguläre 14-Tage-Frist weiter.

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