Recht & Compliance
GPSR, PAngV, Verpackungsgesetz — was Online-Händler im DACH-Raum rechtlich beachten müssen.
Button-Lösung
Die Button-Lösung ist eine Vorgabe aus § 312j Abs. 3 BGB: Im letzten Schritt eines entgeltpflichtigen Online-Bestellvorgangs muss der Bestell-Button gut lesbar mit „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer eindeutig entsprechenden Formulierung beschriftet sein. Ist er es nicht, kommt nach § 312j Abs. 4 BGB gar kein Vertrag zustande.
DSGVO im Online-Shop
Die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) regelt EU-weit, wie personenbezogene Daten verarbeitet werden dürfen. Für Online-Shops betrifft sie insbesondere Kundendaten, Bestellprozesse, Tracking- und Marketing-Tools sowie die Weitergabe von Daten an Dienstleister wie Versender oder Payment-Provider.
Elektrogesetz (ElektroG/WEEE)
Das Elektrogesetz (ElektroG) setzt die europäische WEEE-Richtlinie (Waste Electrical and Electronic Equipment) in deutsches Recht um und verpflichtet jeden, der Elektro- und Elektronikgeräte in Deutschland erstmals in Verkehr bringt, sich vor dem Verkauf bei der stiftung ear zu registrieren und eine WEEE-Registrierungsnummer zu führen.
GPSR – Produktsicherheitsverordnung
Die GPSR (General Product Safety Regulation, EU-Verordnung 2023/988) ist die seit 13. Dezember 2024 geltende EU-Produktsicherheitsverordnung. Sie verpflichtet Hersteller, Importeure und Händler, für jedes Non-Food-Verbraucherprodukt eine in der EU ansässige verantwortliche Person zu benennen und deren Kontaktdaten sowie Sicherheits- und Identifikationsangaben direkt im Online-Angebot anzugeben.
Impressumspflicht
Die Impressumspflicht verpflichtet Betreiber geschäftsmäßiger Online-Angebote, bestimmte Kontakt- und Unternehmensangaben leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar bereitzustellen. Rechtsgrundlage ist § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG), das seit 2024 die frühere Anbieterkennzeichnung des Telemediengesetzes ablöst; sie gilt für Online-Shops ebenso wie für Marktplatz-Präsenzen und geschäftliche Social-Media-Profile.
OSS-Verfahren (One-Stop-Shop)
Das OSS-Verfahren (One-Stop-Shop) ist ein EU-weites Meldeverfahren, mit dem Online-Händler die Umsatzsteuer auf grenzüberschreitende B2C-Fernverkäufe innerhalb der EU zentral über eine einzige Anmeldung beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erklären und abführen können, statt sich in jedem Zielland einzeln umsatzsteuerlich registrieren zu müssen.
PAngV & Grundpreisangabe
Die Preisangabenverordnung (PAngV) regelt, wie Preise gegenüber Verbrauchern anzugeben sind. Sie verpflichtet Händler unter anderem, bei Waren, die nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche verkauft werden, zusätzlich zum Endpreis einen Grundpreis je Mengeneinheit anzugeben — und schreibt seit der Omnibus-Reform vor, bei Preisermäßigungen den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage zu nennen.
Produkthaftung
Produkthaftung bezeichnet die Haftung für Schäden, die durch ein fehlerhaftes Produkt entstehen. Rechtsgrundlage ist das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG), das eine verschuldensunabhängige Haftung des Herstellers vorsieht — geschädigte Verbraucher müssen also kein Verschulden nachweisen, sondern nur den Fehler und den dadurch verursachten Schaden.
Textilkennzeichnung
Die Textilkennzeichnung verpflichtet Hersteller und Händler, bei Textilerzeugnissen die vollständige Faserzusammensetzung anzugeben. Rechtsgrundlage ist die europäische Textilkennzeichnungsverordnung (TextilKennzVO, EU-Verordnung 1007/2011), die einheitliche Textilbezeichnungen und Angabepflichten für den gesamten EU-Markt vorschreibt.
Verpackungsgesetz & LUCID
Das Verpackungsgesetz (VerpackG) verpflichtet jeden, der verpackte Ware erstmals gewerbsmäßig in Deutschland in Verkehr bringt, sich vorab im Verpackungsregister LUCID zu registrieren und sich an einem dualen System zur Entsorgung der Verpackungen zu beteiligen. Die Pflicht gilt unabhängig von der Menge — es gibt keine Bagatellgrenze.
Widerrufsrecht
Das Widerrufsrecht erlaubt Verbrauchern, einen im Fernabsatz (z. B. Online-Shop) geschlossenen Kaufvertrag ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Rechtsgrundlage ist § 355 BGB in Verbindung mit den besonderen Vorschriften für Fernabsatzverträge; Händler müssen über das Widerrufsrecht ordnungsgemäß informieren, sonst verlängert sich die Frist.
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