GPSR – Produktsicherheitsverordnung
Die GPSR (General Product Safety Regulation, EU-Verordnung 2023/988) ist die seit 13. Dezember 2024 geltende EU-Produktsicherheitsverordnung. Sie verpflichtet Hersteller, Importeure und Händler, für jedes Non-Food-Verbraucherprodukt eine in der EU ansässige verantwortliche Person zu benennen und deren Kontaktdaten sowie Sicherheits- und Identifikationsangaben direkt im Online-Angebot anzugeben.
Stand: Juli 2026
Für wen gilt die GPSR?
Die Verordnung betrifft die gesamte Lieferkette von Non-Food-Verbraucherprodukten:
- Hersteller — müssen Risikoanalysen und technische Unterlagen führen und ihre Kontaktdaten auf dem Produkt angeben.
- Importeure — übernehmen Herstellerpflichten, wenn der Hersteller außerhalb der EU sitzt.
- Händler — müssen prüfen, ob Produkte korrekt gekennzeichnet sind, und die Pflichtangaben in ihren Online-Angeboten darstellen.
- Marktplätze — müssen eine zentrale Kontaktstelle benennen und non-konforme Angebote entfernen.
Ausgenommen sind unter anderem Lebensmittel, Arzneimittel und Antiquitäten — für diese gelten eigene Regelwerke.
Welche Angaben müssen in den Online-Shop?
Für jedes betroffene Produkt müssen im Angebot — also auf der Produktseite, nicht erst im Impressum — sichtbar sein:
| Pflichtangabe | Beispiel |
|---|---|
| Name und Anschrift des Herstellers | Muster GmbH, Musterstr. 1, 86150 Augsburg |
| Verantwortliche Person in der EU (falls Hersteller außerhalb der EU) | EU-Bevollmächtigter mit Anschrift und E-Mail |
| Produktidentifikation | Typ-, Chargen- oder Seriennummer, Abbildung |
| Warn- und Sicherheitshinweise | in der Sprache des Ziellandes |
Für Shop-Betreiber heißt das praktisch: Stammdaten-Arbeit. Die Angaben müssen pro Artikel gepflegt und im Template ausgegeben werden. In JTL-Shop läuft das typischerweise über eigene Felder oder Attribute in der JTL-Wawi, in Shopify über Metafelder — die Theme-Ausgabe muss einmalig eingerichtet werden.
GPSR und Marktplätze: die schärfste Durchsetzung
Amazon, eBay, Etsy und Kaufland haben eigene GPSR-Eingabefelder eingeführt und blenden Angebote ohne vollständige Angaben aus oder sperren sie. Wer Multichannel über eazyAuction verkauft, sollte die GPSR-Felder zentral in der Warenwirtschaft pflegen und an alle Kanäle übertragen — sonst pflegt man dieselben Daten vier Mal.
Typische Fehler aus der Praxis
- Angaben nur im Impressum oder den AGB — die Verordnung verlangt sie im Angebot selbst.
- Drittland-Importe ohne EU-verantwortliche Person — der Händler wird dann rechtlich schnell selbst zum Importeur mit allen Pflichten.
- Warnhinweise nur auf Englisch — sie müssen in der Sprache jedes Landes vorliegen, in das verkauft wird.
- Einmal-Aktion statt Prozess — GPSR ist Stammdatenpflege: Jeder neue Artikel braucht die Angaben ab Tag eins, sonst wächst die Lücke wieder.
GPSR technisch sauber umsetzen
Der Aufwand steckt selten im Verstehen der Verordnung, sondern in der Umsetzung über hunderte oder tausende Artikel: Felder anlegen, Herstellerdaten beschaffen, Templates anpassen, Marktplatz-Felder befüllen. Eine strukturierte Dokumentation der Produkt-Compliance — etwa mit einem spezialisierten Tool wie gpsr-doku.de — hält die Nachweise revisionssicher zusammen. Die technische Einrichtung im Shop übernehmen wir als E-Commerce-Agentur für JTL und Shopify.
Häufige Fragen zu GPSR – Produktsicherheitsverordnung
Gilt die GPSR auch für Bestandsware, die vor Dezember 2024 eingekauft wurde?›
Produkte, die vor dem 13. Dezember 2024 in der EU in Verkehr gebracht wurden, dürfen weiter verkauft werden. In der Praxis ist der Nachweis des Inverkehrbringens aber schwierig — viele Händler kennzeichnen deshalb ihr gesamtes Sortiment nach GPSR-Vorgaben.
Betrifft die GPSR auch kleine Shops und Marktplatz-Händler?›
Ja. Die Verordnung kennt keine Umsatz- oder Größenschwelle. Auch wer nur über eBay, Amazon oder Etsy verkauft, muss die Angaben im Listing machen — die Marktplätze setzen das inzwischen technisch durch und blenden unvollständige Angebote aus.
Was passiert, wenn die GPSR-Angaben im Shop fehlen?›
Es drohen Abmahnungen durch Mitbewerber und Verbraucherverbände sowie Maßnahmen der Marktüberwachung bis zum Vertriebsverbot. Marktplätze entfernen non-konforme Listings teils automatisch.
Brauche ich für jedes Produkt eine eigene verantwortliche Person?›
Pro Produkt muss eine in der EU ansässige verantwortliche Person existieren — das kann der Hersteller selbst, der Importeur oder ein beauftragter Bevollmächtigter sein. Händler mit EU-Herstellern übernehmen meist einfach deren Angaben; kritisch wird es bei Direktimporten aus Drittländern.
Shop rechtssicher machen?
Wir setzen Pflichtangaben, Consent und Compliance-Anforderungen technisch sauber um.
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